Die Stiftung Koalition Brustkrebs ist ein Zusammenschluss von unabhängigen
Initiativen, Interessengemeinschaften, Organisationen und Selbsthilfegruppen, die sich zum Ziel gesetzt hat, Brustkrebs in Deutschland als Leben bedrohende Krankheit zu bekämpfen.
Die Stiftung Koalition Brustkrebs ist offen für neue Mitglieder, Organisationen, Initiativen und Selbsthilfegruppen, die sich den Zielen der im Basispapier formulierten 11 Punkte verpflichten können mitarbeiten.
Die Mitglieder der Stiftung Koalition Brustkrebs sind inhaltlich unabhängig von Leistungserbringern, Kostenträgern und Sponsoren.
Zur Finanzierung von Aktivitäten nimmt die Stiftung Koalition Brustkrebs auch
Sponsorengelder an.
Bedingungen für die Annahme von Sponsorengeldern/finanzielle Unterstützung sind:
· Die Stiftung Koalition Brustkrebs bevorzugt keine einzelnen Unternehmen
· Das Sponsoring muss zeitlich begrenzt sein
· Die finanzielle Unterstützung darf nicht den Fortbestand der Stiftung Koalition Brustkrebs gefährden
· Die Stiftung Koalition Brustkrebs gibt als Gegenleistung keine Empfehlung für einzelne Unternehmen oder Produkte
· Die Stiftung Koalition Brustkrebs gibt keine Adressen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen weiter
· Mitarbeiter aus Pharmaunternehmen können keine Funktion in der Stiftung Koalition Brustkrebs ausüben (selbst dann nicht, wenn sie selbst brustkrebsbetroffen sind).
· Finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen der Stiftung Koalition Brustkrebs darf mit keinerlei Auflagen auf Inhalte oder Auswahl der Referenten verbunden sein. Auf die Förderung kann in der Einladung mit dem Hinweis: „Wir danken für die finanzielle Unterstützung durch...“ aufmerksam gemacht werden.
Produktinformationen müssen getrennt von Informationen der Stiftung Koalition Brustkrebs ausgelegt werden
· Veranstaltungen, bei denen im kommerziellen Wettbewerb stehende Unterneh-men und die Stiftung Koalition Brustkrebs gemeinsam auftreten, sind nicht zulässig.
· Die Stiftung Koalition Brustkrebs kann sich an Veranstaltungen von im kommerziellen Wettbewerb stehenden Unternehmen beteiligen. Veranstalter ist dann das im kommerziellen Wettbewerb stehende Unternehmen.
· Bei Veranstaltungen, die von im kommerziellen Wettbewerb stehenden Unternehmen durchgeführt werden und bei denen Mitglieder der Stiftung Koalition
Brustkrebs beteiligt sind, ist die Erstattung für Reisekosten im Rahmen der Reisekostensätze wie für den öffentlichen Dienst zulässig.
Honorare, Werbung,
Beratervertrag:
· Honorarzahlungen dürfen nicht mit Werbeauflagen des Veranstalters verbunden sein. Wird bei dem Vortrag nur die Stiftung Koalition Brustkrebs vorgestellt, erhält die Stiftung Koalition Brustkrebs das Honorar.
· Beraterverträge zwischen einzelnen Mitgliedern der Stiftung Koalition Brustkrebs
und im kommerziellen Wettbewerb stehenden Unternehmen
· Die Vermittlung von Frauen zu Ärzten, Krankenhäusern im sinne von Kundenwerbung und insbesondere die Annahme einer Gegenleistung für eine solche Tätigkeit sind nicht zulässig
Private Zuwendungen:
· Mitglieder der Stiftung Koalition Brustkrebs dürfen keine Zuwendungen von
im kommerziellen Wettbewerb stehenden Unternehmen entgegennehmen, die privaten Zwecken dient.
Dies gilt nicht für geringwertige Gegenstände und Werbegaben (max. 10 €) , wenn sie durch eine dauerhafte und deutliche sichtbare Bezeichnung des Unternehmens bzw. des Produktes gekennzeichnet sind.
Die Stiftung Koalition Brustkrebs verpflichtet sich, alle Zuwendungen von im kommerziellen Wettbewerb stehenden Unternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verbuchen (gem. Stiftungsvertrag durch den Treuhänder der Stiftung)
im kommerziellen Wettbewerb stehenden Unternehmen darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stiftung Koalition Brustkrebs erfolgen.