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Beauftragung
nach § 139 b, Abs. 2, SGB V zur
unabhängigen externen Überprüfung der Implementierung des
Deutschen Mammographie-Screeningprogramms durch das Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in
Zusammenarbeit mit der Europäischen Referenzorganisation für
Brust-Screening und Diagnostik (EUREF)
Hier: Ihr Schreiben vom
27.04.2006
Sehr
geehrte Frau Ministerin,
für
Ihre Initiative zur Einleitung eines unabhängigen Prüfverfahrens
nach § 139 b, Abs. 2 SGB V der Implementierung des Deutschen
Mammographie-Screeningprogramms nach Europäischen Leitlinien danken
wir Ihnen im Namen aller zukünftigen Teilnehmerinnen, die Sie damit
vor Schaden bewahren. Im Interesse der Frauen, die schon jetzt zum
nicht den europäischen Leitlinien entsprechenden Deutschen
Screening eingeladen werden, darf nun keine Zeit mehr bis zur
Erteilung des Prüfauftrages durch das Ministerium verstreichen.
In
der von Herrn Staatssekretär Schröder am 16.03.2006 geleiteten
Sitzung sind die Grundzüge des Prüfauftrags, die der Behebung der
derzeitigen gravierenden Verstöße gegen die Europäischen
Leitlinien im bisherigen Deutschen Mammographie-Screening dienen,
gemeinsam mit den verantwortlichen Vertretern der Selbstverwaltung,
Herrn Dr. Aubke und Herrn Dr. Metzinger, und der
Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening, Herr Graebe-Adelsen,
ausführlich erörtert und einvernehmlich konsentiert worden. Der
sich hieraus ergebende Kriterienkatalog wurde in unserem Schreiben
vom 20.03.2006 im Sinne eines Protokolls dieses Konsenses
schriftlich niedergelegt. Hierzu gab es keine Einwände von der
Seiten der Kooperationsgemeinschaft.
Die hieraus ergebenden Aufträge nach
§ 139b, Abs. 2, SGB V an
das zuständige Institut für die Qualität und Wirtschaftlichkeit
der im Rahmen der Selbstverwaltung im Gesund heitswesen erbrachten
Leistungen nach § 139 a, Abs. 3, Nr. 2 und 6, SGB V, umfassen:
1.
Überprüfung der Einhaltung der Europäischen Leitlinien bei
der Implementierung des Deutschen Mammographie-Screening-Programms
hinsichtlich technisch-qualitativer, personeller und finanzieller
Ausstattung von Referenzzentren und Screening-Einheiten einschließlich
der bislang erzielten Ergebnisse von Programmen in den Bundesländern
Bayern (Bayerisches Mammographie-Screening), Schleswig-Holstein (QuaMaDi),
Nordrhein-Westfalen und der drei Modellprojekte Bremen, Wiesbaden
und Weser-Ems.
2.
Überprüfung der Einhaltung der Europäischen Leitlinien bei
der Information und Einladung der Teilnehmerinnen
3.
Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Umsetzung der Europäischen
Leitlinien durch die Selbstverwaltung, einschließlich der
Modellprojekte.
Der vom Ministerium einzuplanende Kostenrahmen einer solchen
Beauftragung beträgt, einschließlich der Vergabe von Unteraufträgen
an die EUREF im Hinblick auf die technisch-qualitativen Aspekte,
nicht mehr als 100.000 Euro.
Hiermit bitten wir Sie, sehr
geehrte Frau Ministerin, in der Wahrnehmung Ihrer Verantwortung
für den Schutz der Gesundheit der in diesem Fall weiblichen
Bevölkerung, um sofortige Beauftragung nach § 139 b, Abs.2 SGB V
des für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der
Selbstverwaltung im Gesundheitswesen erbrachten Leistungen nach §
139 a, Abs. 3, Nr. 2 und 6, SGB V.
Freundliche Grüße |