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Einsatz von ungeeigneten Computed
Radiography (CR) Digitalen Mammographie-Geräten im Deutschen
Mammographie-Screening Programm
Sehr geehrter Herr Professor Heindel,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.03.2006, das heute bei uns einging.
In der gleichen Angelegenheit hat sich die zuständige Aufsichtsbehörde im Bund, das Bundesgesundheitsministerium, der Sache angenommen. Dort kam es am 16.03. 2006 zu einer Erörterung unserer Beschwerde über die Gefährdung von Frauen im Deutschen Mammographie-Screening durch Missachtung der Europäischen Leitlinien, u.a. auch durch den Einsatz ungeeigneter Geräte (s. Anlage) in Anwesenheit der verantwortlichen Leiter der Kooperationsgemeinschaft, Herrn Dr. Aubke, Herrn Dr. Metzinger und Herrn Graebe-Adelsen. Die Ahnungslosigkeit, mit der die Kooperationsgemeinschaft das Deutsche Screening implementiert, löste großes Befremden aus. So hatte die
Kooperationsgemeinschaft die jüngsten Bewertungen der EUREF und der 4th edition der European Guidelines on Quality Assurance in Mammography Screening 2005 zu digitalen Speicher-Folien-Geräten noch gar nicht zur Kenntnis genommen. Im Gegenteil: die Vertreter der Selbstverwaltung richteten an uns Frauen den Vorwurf, die Kooperationsgemeinschaft hierüber nicht informiert zu haben!
Daraufhin ordnete das BMG eine externe Überprüfung des Deutschen Screening-Programms an. Gleichzeitig hat nach unserer Kenntnis das BMU mit der Überprüfung der PAS 1054 und ihrer Übereinstimmung mit den Europäischen Leitlinien begonnen.
Sie hingegen führen aus, dass die zuständigen Landesbehörden, einschließlich der „atomrechtlichen Behörde“, dem MAGS „und der Länderausschuss Röntgenverordnung
festgestellt haben,“ dass die PAS 1054 dem Europäischen ADM äquivalent ist und zum Teil darüber hinaus geht“.
Wie konnte es zu einer solchen Fehleinschätzung kommen, wenn es doch ein „digitales“ Referenzzentrum im Land NRW gibt, dem die entsprechenden Messdaten der täglich zu überprüfenden Geräte vorliegen müssten. (Damit müsste auch in NRW bekannt sein, dass die Strahlenbelastung dieser Geräte deutlich höher ist und bis auf wenige Ausnahmen über den europäischen Grenzwerten liegen). Offensichtlich sollen hier auf Länderebene den teilnehmenden Frauen technische Qualitätssicherung und Sicherheit vorgetäuscht werden, die nicht im Einklang zu den stets versicherten und bundesweit vorgeschriebenen
Europäischen Qualitätsstandards stehen.
Wir hatten Sie um Mitteilung gebeten, welche Geräte die von Ihnen überwachten
Screening-Einheiten benutzen, erhielten darauf aber keine Antwort. Damit stehen alle von Ihnen überwachten Einheiten unter dem - möglicherweise ungerechten - Verdacht, ungeeignete Geräte im Screening einzusetzen. Durch eine solche Intransparenz gefährden Sie gute und schützen schlechte Screening-Einrichtungen. Gegenüber den an einer wirklichen
europäischen Qualitätssicherung interessierten Screening-Einrichtungen, die hierfür viel in richtige Geräte und personelle Schulungen investiert haben, ist dies nicht zu rechtfertigen - aus Sicht der zur Teilnahme bereiten Frauen eine Katastrophe!
Wir gehen davon aus, dass in Kürze durch die externe Überprüfung diesem Missstand ein Ende gesetzt wird.
Hochachtungsvoll
Stiftung Koalition
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