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Implementierung des Deutschen Mammographie-Screeningprogramms - Feststellung der Verstöße gegen die Europäischen Leitlinien in der Sitzung am
16.03.2006 in Ihrem Haus
Hier: Vereinbarte Einreichung der Kernpunkte zur unabhängigen externen Überprüfung
Sehr geehrter Herr Staatsekretär,
in der von Ihnen geleiteten Sitzung am 16.03.2006 konnten die von uns dargelegten gravierenden Verstöße gegen die Europäischen Leitlinien im
derzeitigen Deutschen Mammographie-Screening, u.a. Einsatz von für das Screening von der EUREF nicht zugelassenen digitalen Speicher-Folien-Geräten
mit hoher Strahlenbelastung von den verantwortlichen Vertretern der Selbstverwaltung, Herrn Dr. Aubke und Herrn Dr. Metzinger, und der
Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening, Herr Graebe-Adelsen, in keinem Punkt widerlegt werden. Als aufsichtsführendes
Ministerium ordneten
Sie folgerichtig eine unabhängige externe Überprüfung der bisherigen
Implementierung an und beauftragten uns mit der Erstellung des Prüfkatalogs
(Anlage 1).
Kernpunkte der Überprüfung müssen die technische und personelle Qualität der im Deutschen Programm etablierten Einrichtungen, einschließlich der
Geräte und der Routine-Qualitätssicherungsmaßnahmen im Vergleich zu den hohen Europäischen Qualitätsanforderungen sein.
Prüfung der technischen und personellen Qualität durch die Europäische Referenz Organisation für Brust-Screening und Diagnostik
(EUREF*)
Die EUREF ist derzeit die einzige unabhängige fachkompetente Organisation, die über die notwendige Expertise und ausgearbeitete Prüfprotokolle
(Anlage 2) verfügt, um die Qualität eines Screeningprogramms anhand der Vorgaben der Europäischen Leitlinien zu evaluieren. Die von den Vertretern
der Kooperationsgemeinschaft vorgeschlagene IARC (gemeint hier: Screening Quality
Control Group - Abteilung für Qualitätskontrolle von Screening: Dr. L. von Karsa) ist nicht akzeptabel, da das IARC keine Screeningerfahrung
vorweisen kann und Herr Dr. von Karsa bis vor kurzem verantwortlicher Manager der Kooperationsgemeinschaft war. Zudem wurde Herr Dr. von Karsa nach
unseren Informationen von der Kooperationsgemeinschaft erst kürzlich beauftragt, den immer noch ausstehenden Abschlussbericht der Modellprojekte zu
verfassen. Mit seinem Bericht sei „in 6 Wochen zu rechnen.“
Eine Überprüfung der PAS 1054 (Grundlage der Zulassung digitaler Mammographiegeräte in Deutschland) auf Kompatibilität mit den Europäischen
Leitlinien sollte separat in Zusammenarbeit mit EUREF (Mammography Physics Group) und dem BMU erfolgen.
Prüfung der Wirtschaftlichkeit und adäquaten Mittelverwendung sowie der
Patienteninformationen durch das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Für die Überprüfung der Patienteninformationen einschließlich der Kampagne „Brust-Check“ im Hinblick auf Richtigkeit und Vollständigkeit z.B. bei
falsch-positiven Befunden und Zielwerten, Selbstuntersuchung der Brust und jährliche
Tastuntersuchung durch den Arzt, sowie die Verwendung der in das Screening geflossenen und avisierten Mittel der GKV und anderer Geldgeber (bis zu 250 Millionen € jährlich) sollte eine Überprüfung durch das
IQWiG gemäß § 139 a, Abs. 3, Nr. 2 und 6, und eine entsprechende Beauftragung dieses Instituts durch das BMG erfolgen. Bitte finden Sie als Anlage 3
die Originalpublikation der Shanghai-Studie, die wissenschaftlich belegt, dass eine Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust und eine danach
ausgeführte regelmäßige Selbstuntersuchung keinen Überlebensvorteil für Frauen bringt, sondern lediglich das Risiko erhöht, unnötig operiert zu
werden.
Wie vereinbart, erbitten wir die zeitnahe Beratung mit dem Teilnehmerkreis vom 16.03.2006 der aus der Überprüfung resultierenden erforderlichen
Maßnahmen, die die wirkliche Einhaltung der Europäischen Leitlinien auch im Deutschen Screening-Programm für die teilnehmenden Frauen garantieren.
Freundliche Grüße nach Berlin
Helga Ebel, Sprecherin
3 Anlagen
*Die EUREF als Non-Profit Organisation verlangt für die Zertifizierung einen geringen Betrag/ Reisekosten der visiting
experts.
Anlage 1
3 Kernpunkte zur externen Überprüfung der Erfüllung der Europäischen Leitlinien im Deutschen Screening-Programm durch EUREF und IQWiG
- Ergebnisse der Modellprojekte
(EUREF/IQWiG)
Prüfung durch EUREF
- Einladungssystem/ Teilnahmequote, Einhaltung des Screeningintervalls
- Technische Qualitätssicherung/ eingesetzte Geräte/ Routine-Prüfprotokolle,
Bildqualität, Untersuchervariation der radiologisch-technischen
AssistentInnen (radiographer)
- Falsch-positiven Rate, positiver Vorhersagewert, negativer Vorhersagewert der
Mammographie, recall rate (Wiedereinbestellrate), assessment
rate (Abklärungsrate), technical recall rate (Wiedereinbestellrate aufgrund technischer Mängel), Biopsierate
- Krebsentdeckungsrate, Stadienverteilung, Vorstufenanteil, Intervallkarzinome
Prüfung durch IQWiG gemäß §139a, Abs. 3, Nr 2 und 6, SGB V)
- GKV-Finanzmittel und Personalausstattung/Qualifikation der Projekte im Vergleich zu den Europäischen Leitlinien
- GKV-Mittel und Personalausstattung der Kooperationsgemeinschaft
- EU-Fördermittel in der Modellprojektphase und ihre Verwendung
- Informationsmaterialien der Modellprojekte für die Teilnehmerinnen
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- Bisherige Ergebnisse der Implementierung (in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein, Bayern,
Nordrhein-Westfalen) (EU-REF/IQWiG)
- Einladungssystem/ Teilnahmequote, Einhaltung des Screeningintervalls
- Technische Qualitätssicherung/ eingesetzte Geräte/ Routine-Prüfprotokolle,
Bildqualität, Untersuchervariation der radiologisch-technischen
AssistentInnen (radiographer)
- Falsch-positiven Rate, positiver Vorhersagewert, negativer Vorhersagewert der
Mammographie, recall rate (Wiedereinbestellrate), assessment
rate (Abklärungsrate), technical recall rate (Wiedereinbestellrate aufgrund technischer Mängel), Biopsierate
- Krebsentdeckungsrate, Stadienverteilung, Vorstufenanteil, Intervallkarzinome
Prüfung durch IQWiG gemäß §139a, Abs. 3, Nr 2 und 6, SGB V)
- GKV-Finanzmittel und Personalausstattung für Screening-Einheiten
- GKV-Mittel und Personalausstattung für
Landes-KVen/ Zentrale Stellen für das Screening
- GKV-Mittel und Personalausstattung für Referenzzentren einschließlich fachlicher Qualifikation im Screening im Vergleich zu den Europäischen
Leitlinien
- EU-Fördermittel und ihre Verwendung in der Implementierung
- Informationsmaterialien der Kooperationsgemeinschaft und der Länder- KVen und Kampagne Brust-Check für die Teilnehmerinnen im Vergleich zu
den Europäischen Leitlinien
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- Stand der Qualifizierung der Referenzzentren
(EUREF)
Prüfung durch EUREF
(angeschlossenes Screening-Programm mit Referenzzentrumsleiter als PV)
- Einladungssystem/ Teilnahmequote, Einhaltung des Screeningintervalls
- Technische Qualitätssicherung/ eingesetzte Geräte/ Routine-Prüfprotokolle,
Bildqualität, Untersuchervariation der radiologisch-technischen
AssistentInnen (radiographer)
- Durchgeführte Schulungen gemäß den Europäischen Leitlinien
- Von den Referenzzentren kontrollierte Screening-Einheiten einschließlich der von diesen erhobenen Daten (s.o.)
Nur für Bremen, München und Wiesbaden:
- Falsch-positiven Rate, positiver Vorhersagewert, negativer Vorhersagewert der
Mammographie, recall rate (Wiedereinbestellrate), assessment
rate (Abklärungsrate), technical recall rate (Wiedereinbestellrate aufgrund technischer Mängel), Biopsierate
- Krebsentdeckungsrate, Stadienverteilung, Vorstufenanteil, Intervallkarzinome
Einsatz von digitalen (CR) SpeicherFolien-Mammographie-Geräten im Deutschen Screening auf der Grundlage von PAS 1054
Separat zu prüfen ist die Kompatibilität der Europäischen Leitlinien, 4th edition technical quality
assurance, mit der PAS 1054 von EUREF-Experten
(mammography physics group) und dem BMU (zuständig für die Röntgenverordnung).
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Hier finden Sie die Anlage 2
Hier finden Sie die Anlage 3
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